Eigener Schülerverkehrsdienst: Frist für Einreichung wiedereröffnet

10.07.2026, 10:35

Ordentliche Anträge können vom 15. bis 29. Juli eingereicht werden – Ausnahmeregelung aufgrund technischer Schwierigkeiten

Anspruchsberechtigten Familien, die im ursprünglichen Zeitraum wegen technischer Schwierigkeiten nicht das ordentliche Ansuchen auf eigenen Schülerverkehrsdienst stellen konnten, können dies nun durch eine ausnahmsweise Wiedereröffnung der Frist im Zeitraum vom 15. bis 29. Juli nachholen. (Foto: LPA/Ingrid Heiss)
Anspruchsberechtigten Familien, die im ursprünglichen Zeitraum wegen technischer Schwierigkeiten nicht das ordentliche Ansuchen auf eigenen Schülerverkehrsdienst stellen konnten, können dies nun durch eine ausnahmsweise Wiedereröffnung der Frist im Zeitraum vom 15. bis 29. Juli nachholen. (Foto: LPA/Ingrid Heiss)

BOZEN (LPA). Im Frühjahr konnten Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler den Antrag für den eigenen Schülerverkehrsdienst einreichen. Damit unterstützt das Land jene Schülerinnen und Schüler, die aufgrund des weiten Anfahrtsweges zur eigenen Schule keinen öffentlichen Liniendienst nutzen können. Für das Schuljahr 2026/27 gelten erstmals mehrere Neuerungen, wie die Erhöhung der Mindestentfernung (von 1,5 auf 2 Kilometer) oder die Antragstellung durch die Familien über das Portal myCivis.

Mehrere Familien haben sich bereits im Frühjahr beim Amt für Schulfürsorge gemeldet und auf technische Schwierigkeiten hingewiesen. Um anspruchsberechtigten Familien eine zusätzliche Möglichkeit zur Antragstellung zu geben, hat die Landesregierung am 10. Juli einer ausnahmsweisen Wiedereröffnung der Frist für die Einreichung der ordentlichen Anträge aufgrund technischer Schwierigkeiten für die eigenen Schülerverkehrsdienste grünes Licht erteilt. "Leistungen, wie der Beitrag für den eigenen Schülerverkehrsdienst, tragen dazu bei, auch abgelegenere Wohngegenden gut an zentrale Bildungseinrichtungen anzubinden. Es ist darum wichtig, dass Familien, die Anspruch auf diese Leistung haben, diese nutzen", ist Bildungslandesrat Philipp Achammer überzeugt.

Anträge bis 29. Juli einreichen

Durch die Entscheidung der Landesregierung können Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler im Zeitraum von Mittwoch, 15. Juli, bis Mittwoch, 29. Juli, bisher aufgrund technischer Hürden noch nicht eingereichte Anträge online über myCIVIS stellen. Damit der Dienst pünktlich zum Start des neuen Schuljahrs eingerichtet werden kann, sollten Anspruchsberechtigte das entsprechende Ansuchen so früh wie möglich eingereicht werden.

Geöffnet wird mit dem 15. Juli auch die Möglichkeit außerordentlichen Anträge einzureichen. Diese sind im Falle von Schulwechsel, Wohnsitz- oder Wohnortwechsel oder anderen objektiven, angemessen belegten Gründen bis spätestens 29. Oktober einzureichen. Auch hier gilt: Je früher eingereicht wird, desto zeitnaher kann der Dienst organisiert werden.

Zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die Genehmigung der eigenen Schülerverkehrsdienste ist das Amt für Schulfürsorge, eingerichtet wird der Dienst vom Amt für Personenverkehr. Weitere Informationen sind unter www.provinz.bz.it/eigener-schuelerverkehrsdienst ab 15. Juli abrufbar.

ck