Hauptsitz Bozen

Standort des Hauptsitzes in Bozen
Standort des Hauptsitzes in Bozen

Sehen Sie sich den Standort auf Google Maps an (externer Link)

Abteilung Wohnbau
Landhaus 12
Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 (Ecke Schlachthofstraße)
39100 Bozen

Das Landhaus 12 ist vom Bahnhof Bozen in 15 Minuten zu Fuß oder mit den Buslinien 6, 9, 14 oder 183 erreichbar.
Die Parkplätze für die Gesuchsteller befinden sich im ersten Untergeschoss des Landhauses. Die Einfahrt des Parkplatzes ist auf der Schlachthofstraße.

Öffnungszeiten:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr


Amt für Wohnbauförderung

Informationsschalter:

Beginnend mit März 2025 werden monatlich Beratungsfenster am Schalter in Bozen angeboten. Die Anmeldung zu den freien Terminen kann maximal zwei Monate im Voraus, ausschließlich online, erfolgen
https://gefoerderter-wohnbau.provinz.bz.it/de/terminvormerkung.

Die Termine sind für Personen, die eine Beratung oder eine Simulation des eventuell zustehenden Betrages in Anspruch nehmen, vorbehalten. Um eine Überlastung des Sekretariats der Abteilung Wohnbau zu vermeiden, ist die Terminvergabe ausschließlich online möglich. Es wird gebeten, von allgemeinen Anfragen abzusehen. 

Abgabe der Wohnbauförderungsgesuche

Ab dem 01.02.2026 können die Gesuche um Wohnbauförderung für die Wiedergewinnung, den Kauf und den Neubau der Erstwohnung sowie für Erwerb und Erschließung von Baugründen (010 Gesuchsformular Antrag Landesbeitrag Wohnbauförderung Privatpersonen Kauf Neubau Wiedergewinnung Erstwohnung Erwerb Erschließung Baugrund) ausschließlich in digitaler Form über die hierfür vorgesehene Plattform eingereicht werden und müssen alle die für die Einreichung der Gesuche vorgesehenen Unterlagen umfassen. Gesuche, die nicht über diese Plattform eingereicht werden oder nicht vollständig sind, werden nicht berücksichtigt und gelten als nicht eingereicht. 

Alle anderen Gesuchsformulare können weiterhin ausschließlich mittels E-Mail (PDF oder ZIP-Dateien mit PDF – Links werden nicht angenommen) übermittelt werden.  

Informationen:

Auskünfte und Fragen zum eingereichten Gesuch können Sie mit Angabe von Gesuchnummer und Namen des Antragstellers an die institutionelle E-Mail-Adresse wohnbaufoerderung@provinz.bz.it richten. Sie werden von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Amtes mittels E-Mail oder telefonisch kontaktiert.

Das Nachreichen von Unterlagen sowie die Übermittlung der Auszahlungsdokumente

  • Für die Abgabe der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung in Original:
    Einheitliches Sekretariat der Abteilung - Zimmer 139
    Der Zugang zu den Büros der Mitarbeiter im 1. Stock erfolgt ohne Terminvormerkung und ausschließlich während den Öffnungszeiten: von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und Donnerstags von 08:30 Uhr - 13:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
    oder per Post an die Adresse der
    Abteilung Wohnbau
    Landhaus 12
    Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 (Ecke Schlachthofstraße)
    39100 Bozen
  • Weitere Dokumente und Anträge, zu einem bereits übermitteltem Gesuch um Wohnbauförderung und bis zu dessen Genehmigung bzw. Ablehnung, können ausschließlich per E-Mail oder PEC übermittelt werden: E-Mail: wohnbaufoerderung@provinz.bz.it 
  • Für die Übermittlung der Auszahlungsdokumente bei ordentlicher Auszahlung - nach der Genehmigung:
    E-Mail: wohnbaufoerderung@provinz.bz.it
  • Für die Übermittlung der Auszahlungsdokumente bei vorzeitiger Auszahlung - nach der Genehmigung:
    E-Mail: wohnbaufoerderung.verwaltung@provinz.bz.it
  • Für Auskünfte und für die Kontrolle der Voraussetzungen für die Besetzung der konventionierten Wohnungen: E-Mail: wohnbaufoerderung@provinz.bz.it

Nach Auszahlung des genehmigten Beitrags und während der Laufzeit der Sozialbindung

Amt für Wohnbauprogrammierung

Die Auskünfte zu den mit der Sozialbindung verbundenen Vorgängen werden zu den selben Öffnungszeiten der oben genannten Informationsschalter, bei dem Amt für Wohnbauprogrammierung, in den Zimmern der jeweils zuständigen Mitarbeiter erteilt.

wohnbauprogrammierung@provinz.bz.it

Es wird jedoch empfohlen einen Termin zu vereinbaren, welcher per E-Mail, an die direkte E-Mail-Adresse der/des zuständigen Sachbearbeiters/in, beantragt werden kann, mit der/dem Sie Kontakt aufnehmen möchten.

Letzte Aktualisierung: 24/02/2026