Wohnbauförderung für Kauf der Erstwohnung

Familienzusammensetzung für die Wohnbauförderung: Was versteht man unter „in eheähnlicher Beziehung lebende Personen“?

Für die Rechtswirkungen des Wohnbauförderungsgesetzes gelten folgende Personen als in einer eheähnlichen Beziehung lebend:

  • zwei Personen, die gemeinsame Kinder haben und in einer gemeinsamen Wohnung wohnen (derselbe Wohnsitz) oder erklären, nach Erhalt der Förderung die Wohnung gemeinsam bewohnen zu wollen;
  • zwei Personen, die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung seit mindestens zwei Jahren an derselben Wohnsitzadresse wohnen;
  • zwei Personen, die, obwohl sie nicht in einer gemeinsamen Wohnung wohnen, gemeinsame minderjährige Kinder haben und nicht nachweisen, dass das familiäre Verhältnis aufgelöst wurde; die Auflösung des familiären Verhältnisses muss durch eine gerichtliche Verfügung oder mittels Eigenerklärung nachgewiesen werden.

https://civis.bz.it/seca-resource?id=1051343&serviceID=1032948&lang=de

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  • Datum: 14.02.2025