Ansuchen um ein begünstigtes Darlehen bei einer Bank
Die Autonome Provinz Bozen-Südtirol hat mit Beschluss der Landesregierung Nr. 895 vom 31.10.2025 die neuen Richtlinien für die Gewährung von begünstigten Darlehen sowie der damit verbundenen Landesbeiträge genehmigt.
Bürgerinnen und Bürger, die die vorgesehenen Voraussetzungen erfüllen, können bei einer beigetretenen Bank ihrer Wahl ein begünstigtes Darlehen für den Grundwohnbedarf beantragen.
Das Darlehen dient der Finanzierung des Kaufs, des Baus oder der Wiedergewinnung einer Wohnung für den Grundwohnbedarf und wird von der Bank zu vergünstigten Konditionen gewährt. Zusätzlich unterstützt das Land die Darlehensnehmerinnen und Darlehensnehmer durch einen jährlichen Landesbeitrag.
Voraussetzungen für das Ansuchen (Art. 4 der Richtlinien)
Ein Ansuchen um ein begünstigtes Darlehen kann gestellt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Bank mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt, ist:
- bereits gewährter Wohnbauförderungsbeitrag
- gemäß Artikel 57 des Landesgesetzes, für die Wohnungen, die ins Eigentum abgetreten werden für den Bau, den Kauf oder die Wiedergewinnung einer Wohnung für den Grundwohnbedarf
- Gemäß Artikel 90 des Landesgesetzes, für die Wohnungen, die ins Eigentum abgetreten werden
- gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c) des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1998, Nr. 11, für den Bau und die Wiedergewinnung landwirtschaftlicher Wohnbauten
Das begünstigte Darlehen muss innerhalb von 6 Monaten ab dem Datum des Dekretes zur Beitragsgewährung beantragt werden.
- Eingereichter Antrag auf Wohnbauförderung
Personen, die einen Antrag auf Beitrag gemäß Artikel 57 des Landesgesetzes eingereicht haben und für die noch keine Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung des Beitrags ergangen ist.
Zusätzlich gilt:
- Die für diese Maßnahme vorgesehene Bindung für Ansässige (Art. 39: Wohnungen für Ansässige – LG 9/2018) muss innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist im Grundbuch eingetragen werden.
- Ein Widerruf oder Verzicht auf den Wohnbauförderungsbeitrag kann die vorzeitige Rückzahlung des begünstigten Darlehens zur Folge haben.
Wie funktioniert das Ansuchen?
Das Ansuchen um ein begünstigtes Darlehen erfolgt direkt bei einer beigetretenen Bank und umfasst:
- das Antragsformular für das begünstigte Darlehen,
- das Dekret über die Gewährung einer Wohnbauförderung oder die Abgabebestätigung des Antrags um Wohnbauförderung.
Mit dem Antrag ermächtigt die antragstellende Person die Bank, die für die Gewährung des Landesbeitrags notwendigen Informationen an die Autonome Provinz Bozen-Südtirol zu übermitteln.
Die Bank prüft die Vollständigkeit des Antrags sowie die Kreditwürdigkeit der antragstellenden Person und entscheidet über die Gewährung des Darlehens.
Antragsformular
Das ausgefüllte Formular ist bei einer beigetretenen Bank einzureichen.
Liste der beigetretenen Banken
Dokumente zum Herunterladen
- banche_aderenti_beigetretene_Banken.pdf » [PDF 32 kB]
- Ersatzerklaerung_beguenstigtes_Darlehen.pdf » [PDF 186 kB]