Vereinbarung zum Datenaustausch GNSS-Netze AGNES und STPOS

23.03.2026, 10:00

Erneuerung der Vereinbarung zwischen Land Südtirol und swisstopo: Regelung Datenaustausch von Referenzstationen im Grenzgebiet – Verbesserung der Positionierungsdienste

Das Netzwerk STPOS (South Tyrolean Positioning Service) ist ein Netz permanenter GNSS-Referenzstationen und bildet die grundlegende geometrische Infrastruktur für die präzise Positionsbestimmung im Landesgebiet. Im Bild: eine der Südtiroler Stationen. (Foto: LPA/Archiv Abteilung Grundbuch und Kataster)
Das Netzwerk STPOS (South Tyrolean Positioning Service) ist ein Netz permanenter GNSS-Referenzstationen und bildet die grundlegende geometrische Infrastruktur für die präzise Positionsbestimmung im Landesgebiet. Im Bild: eine der Südtiroler Stationen. (Foto: LPA/Archiv Abteilung Grundbuch und Kataster)

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat die Erneuerung der Vereinbarung zwischen dem Land Südtirol und dem Bundesamt für Landestopografie (swisstopo), Bereich Geodäsie und eidgenössische Vermessungsdirektion, genehmigt. Gegenstand ist der Datenaustausch zwischen den GNSS-Permanentnetzen AGNES (Schweiz) und STPOS (South Tyrolean Positioning Service). GNSS steht für Global Navigation Satellite System (globales Satellitennavigationssystem). Ziel ist es, die Positionierungsdienste im Grenzgebiet zu verbessern und gleichzeitig die Kosten zu optimieren.

Die Vereinbarung regelt die gegenseitige Lieferung von Vermessungsdaten einiger Referenzstationen sowie die klaren Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der Partner. Die Daten werden für Anwendungen in Echtzeit und für Nachbearbeitung genutzt und sind eine wichtige Grundlage für Katastervermessungen.

"Diese Vereinbarung stärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und verbessert die Qualität und Zuverlässigkeit der geodätischen Daten im Land Südtirol" erklärt der zuständige Landesrat für Grundbuch und Kataster Christian Bianchi. "Die gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen und Informationen ist ein wichtiger Schritt für effizientere Dienste", betont Bianchi.

Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von drei Jahren ab Unterzeichnung und bringt keine zusätzlichen Ausgaben für die öffentliche Verwaltung mit sich.

red/kat