Holzbaufonds: Erweiterung der Begünstigten auf private Rechtssubjekte

11.09.2026, 12:00

Landesregierung stimmt auf Vorschlag von Landesrat Luis Walcher neuen Kriterien zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in öffentlichen Gebäuden und gemeinnützigen Mietwohnungen zu

Mit dem Holzbaufonds fördert das Land Südtirol den verstärkten Einsatz von Holz als Baustoff, zur langfristigen Kohlenstoffspeicherung und als Ersatz anderer, CO₂-intensiverer Baumaterialien. Ein Beispiel: Für die Aufstockung des Kindergartens (im Bild) erhielt die Gemeinde Mühlbach 125.280 Euro aus dem Holzbaufonds. (Foto: LPA/Jürgen Eheim)
Mit dem Holzbaufonds fördert das Land Südtirol den verstärkten Einsatz von Holz als Baustoff, zur langfristigen Kohlenstoffspeicherung und als Ersatz anderer, CO₂-intensiverer Baumaterialien. Ein Beispiel: Für die Aufstockung des Kindergartens (im Bild) erhielt die Gemeinde Mühlbach 125.280 Euro aus dem Holzbaufonds. (Foto: LPA/Jürgen Eheim)

BOZEN (LPA). In ihrer Sitzung vom 11. September hat die Landesregierung auf Vorschlag von Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher eine Abänderung der Kriterien zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in öffentlichen Gebäuden oder Bauwerken sowie gemeinnützigen Mietwohnungen in Südtirol gutgeheißen.

"Mit den heute beschlossenen Änderungen verdoppeln wir die Mittel für den Fonds und öffnen die Förderung auch für private Rechtssubjekte", berichtet Landesrat Walcher: "Gefördert werden die Errichtung von Gebäuden und Bauwerken mit öffentlicher Nutzung sowie Vorhaben zum Bau oder zur Sanierung von Mietwohnungen, die unter die Wohnbauförderung fallen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben überwiegend mit zertifiziertem Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern im Umkreis von 200 Kilometern umgesetzt werden."

Mit dem Holzbaufonds fördert das Land Südtirol den verstärkten Einsatz von Holz als Baustoff, zur langfristigen Kohlenstoffspeicherung und als Ersatz anderer, CO₂-intensiverer Baumaterialien (LPA hat berichtet). Mit dem Holzbaufonds wird eine Maßnahme des Klimaplans 2040 umgesetzt. Der Fonds ist für den Zeitraum 2023 bis 2030 eingerichtet. Die jährliche Dotierung wurde mit dem letzten Omnibusgesetz verdoppelt und auf 2,4 Millionen Euro erhöht.

Neben privaten Rechtssubjekten hatten bereits öffentliche Gebietskörperschaften Zugang zum Fonds, etwa Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern sowie Körperschaften und Organisationen ohne Gewinnabsicht mit Rechtspersönlichkeit, die im Landesgebiet tätig sind, zivilrechtlich anerkannte kirchliche Körperschaften oder Stiftungen und ähnliche.

Die Förderung aus dem Holzbaufonds schließt eine Mehrfachförderung der Baumaßnahme nicht aus. Eine Expertenkommission nimmt die Bewertung und Reihung der Projekte in einer Rangliste vor und legt die Höhe der Förderungen fest. Die Förderung ist abhängig von der Menge der in den Holzbauelementen und Dämmstoffen gebundenen Kohlenstoffmenge. Die Förderhöhe beträgt 500 Euro je Tonne gespeichertem Kohlenstoff (in Tonnen CO₂).

mac